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Im Thüringer Höhlenvereins schließen sich die in Thüringen in der Höhlen-
und Karstforschung tätigen Vereine, Gruppen und andere interessierte Institutionen
freiwillig zusammen, um die Höhlen- und Karstforschung in Verbindung mit
dem Natur- und Umweltschutz zu fördern und ihre gemeinsamen Belange in
der Öffentlichkeit zu vertreten.
Der Thüringer Höhlenvereins beeinträchtigt nicht die Selbständigkeit und
Unabhängigkeit der Mitglieder. Er arbeitet mit Naturschutz- und anderen
Organisationen zusammen.
Der
Thüringer Höhlenvereins betätigt sich als Landesverband und gibt sich
folgende Satzung:
1. Name
Der Verein trägt den Namen "Thüringer Höhlenvereins
e. V.". Er ist im Vereinsregister eingetragen.
2. Sitz
Sitz des Thüringer Höhlenvereins ist Eisenach.
3. Ziele
Der Thüringer Höhlenvereins unterstützt seine Mitglieder
bei ihrer Tätigkeit im Rahmen der Höhlen- und Karstforschung und organisiert
ihre Zusammenarbeit. Er setzt sich für die Erforschung, den Schutz
und die Erhaltung von Höhlen und Karstobjekten in Thüringen ein. In
diesem Sinne unterstützt er Maßnahmen zum Geotopschutz und zur Gewährleistung
der öffentlichen Sicherheit, die im Zusammenhang mit Höhlen- und Karstobjekten,
vorrangig in Thüringen, stehen.
Der Thüringer Höhlenvereins organisiert in Zusammenarbeit mit entsprechenden
Institutionen die katastermäßige Erfassung von Höhlen und Karstobjekten
in Thüringen und stellt unter Beachtung seiner Ziele die erarbeiteten
Unterlagen interessierten Institutionen, Vereinen, Gruppen und Einzelpersonen
zur Verfügung. Er erfasst und vermittelt höhlen- und karstkundliches
Wissen.
Dem Wirken im Rahmen der Aktivitäten zum Geotopschutz kommt in diesem
Zusammenhang verstärkte Bedeutung zu. Karstobjekte bieten einzigartige
Einblicke in aktive geologische Prozesse. Schauhöhlen und Schaubergwerken
kommt besonders für die Verbreitung geowissenschaftlichen und naturkundlichen
Wissens eine besondere Rolle zu. Die Zusammenarbeit mit den Schauhöhlen
und Schaubergwerken bei fachlichen und organisatorischen Fragen durch
den THV ist deshalb eine wichtige Aufgabe.
In diesem Rahmen setzt er sich für die Förderung und die Einbeziehung
der Jugend ein.
Der Thüringer Höhlenvereins führt die Höhlenforscher Thüringens mit
dem Ziel der Mitsprache bei öffentlichen Vorhaben zusammen und vertritt
sie in diesem Sinne bei den zuständigen Stellen.
Die Höhlen- und Karstforschung ist als nötige, wichtige und unverzichtbare
Wissenschaft kenntlich zu machen. Eine wirkungsvolle Tätigkeit im
Natur- und Umweltschutz wird angestrebt.
4. Gemeinnützigkeit
Der Thüringer Höhlenvereins e. V. verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins
dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5. Mitgliedschaft
- Mitglied des Thüringer Höhlenvereins können speläologisch orientierte
Vereine und Gruppen, unabhängig von deren Struktur und Einbindung
in Dachverbänden werden, die die Ziele des Thüringer Höhlenvereins
unterstützen.
- Bei der Aufnahme von oben nicht genannten Rechtspersonen kann
ein Sonderstatus vereinbart werden. Die beitretenden Vereine, Gruppen
und sonstige Mitglieder behalten ihre volle Souveränität, insbesondere
bezüglich ihrer Mitarbeit in anderen Dachorganisationen. Der Thüringer
Höhlenvereins arbeitet unabhängig von anderen speläologischen Dachverbänden.
- Die Mitgliedschaft wird erworben, in dem an den Vorstand des Thüringer
Höhlenvereins ein schriftlicher Antrag gestellt wird, aus dem die
rechtliche Stellung, die fachliche Orientierung und der Arbeitsbereich
des Antragstellers hervorgeht. Vereine und Gruppen müssen eine aktuelle
Liste ihrer Mitglieder vorlegen. Der Beirat des Thüringer Höhlenvereins
beschließt dann über diesen Antrag. Für die Aufnahme ist eine Zweidrittelmehrheit
erforderlich. Der Vorstand des Thüringer Höhlenvereins bestätigt
den Antrag schriftlich. Für Mitglieder mit Sonderstatus werden die
entsprechenden Vereinbarungen getroffen.
- Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muss schriftlich beim
Vorstand erklärt werden. Mitglieder, die sich vereinsschädigend
verhalten, können aus dem Thüringer Höhlenverein ausgeschlossen
werden. Der Antrag auf Ausschluss kann von jedem Mitglied und dem
Vorstand des Thüringer Höhlenvereins unter Darlegung der Gründe
schriftlich gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Beirat
des Thüringer Höhlenvereins mit Zweidrittelmehrheit. Ausgetretene
bzw. ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile
des Vereinsvermögens bzw. auf Erstattung bereits geleisteter finanzieller
Beiträge.
6. Finanzen
- Alle Mitglieder haben einen finanziellen Jahresbeitrag zu leisten.
Die Höhe des Jahresbeitrages wird in einer durch den Beirat des
Thüringer Höhlenvereins zu beschließenden Beitragsordnung geregelt.
Zusätzliche Einnahmen, z. B. Spenden, Werbeverträge usw. sind zulässig.
- Die Einnahmen des Thüringer Höhlenvereins werden grundsätzlich
für die Organisation und die Vereinstätigkeit verwendet. Aktivitäten
des Thüringer Höhlenvereins sollen sich hauptsächlich selbst finanzieren.
- Für die korrekte Verwendung der finanziellen Mittel des Thüringer
Höhlenvereins ist der Vorstand verantwortlich. Dieser legt jährlich
einen Finanzbericht vor.
7. Organe
Die Organe des Thüringer Höhlenvereins sind
- der Beirat
- der Vorstand
8. Beirat
- Der Beirat ist die Delegiertenversammlung des Thüringer Höhlenvereins.
Dem Beirat als oberstes Organ des Thüringer Höhlenvereins obliegt
die Gesamtplanung und die Bestimmung der Richtlinien der Arbeit
sowie die Entscheidung über alle wichtigen Sachfragen. Insbesondere
kommen ihm zu:
- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes;
- Abnahme des jährlichen Finanzberichtes und Entlastung des
Vorstandes;
- Wahl des Vorstandes;
- Festlegung der Beitragsordnung
- Satzungsänderungen (nur mit Zweidrittelmehrheit);
- Entscheidung über Anträge.
- Die Mitglieder des Thüringer Höhlenvereins bestimmen jeweils zwei
Vertreter für den Beirat des Thüringer Höhlenvereins, Mitglieder
mit Sonderstatus entsprechend den Vereinbarungen. Die Bestimmung
der Beiratsmitglieder erfolgt in Eigenverantwortung der Mitglieder
des Thüringer Höhlenvereins. Veränderungen sind dem Beirat schriftlich
mitzuteilen.
Arbeitsgruppen des Thüringer Höhlenverein e.V. können auf Beschluß
der Beiratssitzung ebenfalls Vertreter für den Beirat benennen.
Diese erhalten die gleichen Rechte und Pflichten wie Beiratsmitglieder
aus den Mitgliedsgruppen. Die Bennennung dieser Beiratsmitglieder
erfolgt durch Mehrheitsbeschluß der Arbeitsgruppenmitglieder.
- Die Entscheidungen des Beirats werden in Beiratsversammlungen
oder schriftlich getroffen.
- Beiratsversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Der
Vorstand lädt die Beiratsmitglieder 6 Wochen im Voraus ein und ist
für die Organisation der Beiratsversammlung verantwortlich. Die
Einladung kann brieflich und/oder per email erfolgen.
Entscheidungen werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Beiratsmitglieder getroffen.
- Auf Verlangen von mindestens 25% der Beiratsmitglieder muss der
Vorstand innerhalb von 6 Wochen eine außerordentliche Beiratsversammlung
einberufen, die die Antragsteller organisieren. Für außerordentliche
Beiratsversammlungen gelten die Festlegungen der Absätze 4 und 5
entsprechend.
- Zur Klärung von Sachfragen kann der Vorstand des Thüringer Höhlenvereins
eine schriftliche Befragung der Beiratsmitglieder durchführen. Die
getroffene Entscheidung ist gültig, wenn Zweidrittel der Beiratsmitglieder
fristgemäß geantwortet haben. Entscheidungen werden grundsätzlich
mit einfacher Mehrheit getroffen.
- Die Beschlüsse des Beirates werden im Protokoll festgehalten.
Der zu Beginn der Beiratssitzung zu bestimmende Protokollführer
und der Versammlungsleiter unterzeichnen dieses.
9. Vorstand
- Der Vorstand ist zuständig für:
- Geschäftsführung und Vertretung des Thüringer Höhlenvereins;
- Verwaltung des Vereinsvermögen;
- Organisation der Arbeit des Beirats;
- Information der Vereinsmitglieder;
Der Vorstand besteht aus dem Geschäftsführer und
zwei weiteren Vorstandsmitgliedern, von denen einer die Funktion
des Kassierers ausübt. Die Vorstandsmitglieder vertreten den Thüringer
Höhlenvereins e. V. im Rechtsverkehr. Sie sind einzelvertretungsberechtigt.
- Der Vorstand wird durch den Beirat auf 2 Jahre gewählt und ist
diesem rechenschaftspflichtig. Vorstandsmitglieder müssen nicht
dem Beirat angehören. Der Vorstand kann durch den Beirat mit Zweidrittelmehrheit
vorzeitig abgewählt werden, eine sofortige Neuwahl ist durchzuführen.
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die durch den Beirat
zu bestätigen ist.
10. Geschäftsstelle
und Kassierer
Die Geschäftsstelle wird vom Geschäftsführer geleitet und befindet sich
am Wohnort des Geschäftsführers. Die Kassen- und Rechnungsgeschäfte
besorgt der Kassierer.
11. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
12. Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann bei einer Beiratsversammlung erfolgen,
wenn die Beratung dieses Punktes auf der Tagesordnung angekündigt wurde
und wenn sich die Anwesenden mit Dreiviertelmehrheit für eine Auflösung
entscheiden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, oder bei Wegfall seines bisherigen
Zweckes ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach
der Zustimmung des Finanzamtes ausgeführt werden. Eine Regelung ist
im Auflösungsbeschluss zu fixieren.
Diese
Satzung wurde auf der Beiratsversammlung des Thüringer Höhlenvereins e.
V. am 03. November 2001 beschlossen.
Hier
finden Sie die Satzung als Download im pdf-Format. Sie benötigen zum Öffnen
des Dokumentes den Acrobat-Reader, den Sie unter www.adobe.de/products/acrobat/readstep.html
kostenlos
aus dem Internet herunterladen können.
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