SATZUNG

Im Thüringer Höhlenvereins schließen sich die in Thüringen in der Höhlen- und Karstforschung tätigen Vereine, Gruppen und andere interessierte Institutionen freiwillig zusammen, um die Höhlen- und Karstforschung in Verbindung mit dem Natur- und Umweltschutz zu fördern und ihre gemeinsamen Belange in der Öffentlichkeit zu vertreten.
Der Thüringer Höhlenvereins beeinträchtigt nicht die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Mitglieder. Er arbeitet mit Naturschutz- und anderen Organisationen zusammen.

Der Thüringer Höhlenvereins betätigt sich als Landesverband und gibt sich folgende Satzung:

    1. Name

    Der Verein trägt den Namen "Thüringer Höhlenvereins e. V.". Er ist im Vereinsregister eingetragen.

     

    2. Sitz

    Sitz des Thüringer Höhlenvereins ist Eisenach.

     

    3. Ziele

    Der Thüringer Höhlenvereins unterstützt seine Mitglieder bei ihrer Tätigkeit im Rahmen der Höhlen- und Karstforschung und organisiert ihre Zusammenarbeit. Er setzt sich für die Erforschung, den Schutz und die Erhaltung von Höhlen und Karstobjekten in Thüringen ein. In diesem Sinne unterstützt er Maßnahmen zum Geotopschutz und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, die im Zusammenhang mit Höhlen- und Karstobjekten, vorrangig in Thüringen, stehen.

    Der Thüringer Höhlenvereins organisiert in Zusammenarbeit mit entsprechenden Institutionen die katastermäßige Erfassung von Höhlen und Karstobjekten in Thüringen und stellt unter Beachtung seiner Ziele die erarbeiteten Unterlagen interessierten Institutionen, Vereinen, Gruppen und Einzelpersonen zur Verfügung. Er erfasst und vermittelt höhlen- und karstkundliches Wissen.
    Dem Wirken im Rahmen der Aktivitäten zum Geotopschutz kommt in diesem Zusammenhang verstärkte Bedeutung zu. Karstobjekte bieten einzigartige Einblicke in aktive geologische Prozesse. Schauhöhlen und Schaubergwerken kommt besonders für die Verbreitung geowissenschaftlichen und naturkundlichen Wissens eine besondere Rolle zu. Die Zusammenarbeit mit den Schauhöhlen und Schaubergwerken bei fachlichen und organisatorischen Fragen durch den THV ist deshalb eine wichtige Aufgabe.
    In diesem Rahmen setzt er sich für die Förderung und die Einbeziehung der Jugend ein.

    Der Thüringer Höhlenvereins führt die Höhlenforscher Thüringens mit dem Ziel der Mitsprache bei öffentlichen Vorhaben zusammen und vertritt sie in diesem Sinne bei den zuständigen Stellen.

    Die Höhlen- und Karstforschung ist als nötige, wichtige und unverzichtbare Wissenschaft kenntlich zu machen. Eine wirkungsvolle Tätigkeit im Natur- und Umweltschutz wird angestrebt.

     

    4. Gemeinnützigkeit

    Der Thüringer Höhlenvereins e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

     

    5. Mitgliedschaft

    1. Mitglied des Thüringer Höhlenvereins können speläologisch orientierte Vereine und Gruppen, unabhängig von deren Struktur und Einbindung in Dachverbänden werden, die die Ziele des Thüringer Höhlenvereins unterstützen.

    2. Bei der Aufnahme von oben nicht genannten Rechtspersonen kann ein Sonderstatus vereinbart werden. Die beitretenden Vereine, Gruppen und sonstige Mitglieder behalten ihre volle Souveränität, insbesondere bezüglich ihrer Mitarbeit in anderen Dachorganisationen. Der Thüringer Höhlenvereins arbeitet unabhängig von anderen speläologischen Dachverbänden.

    3. Die Mitgliedschaft wird erworben, in dem an den Vorstand des Thüringer Höhlenvereins ein schriftlicher Antrag gestellt wird, aus dem die rechtliche Stellung, die fachliche Orientierung und der Arbeitsbereich des Antragstellers hervorgeht. Vereine und Gruppen müssen eine aktuelle Liste ihrer Mitglieder vorlegen. Der Beirat des Thüringer Höhlenvereins beschließt dann über diesen Antrag. Für die Aufnahme ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Der Vorstand des Thüringer Höhlenvereins bestätigt den Antrag schriftlich. Für Mitglieder mit Sonderstatus werden die entsprechenden Vereinbarungen getroffen.

    4. Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muss schriftlich beim Vorstand erklärt werden. Mitglieder, die sich vereinsschädigend verhalten, können aus dem Thüringer Höhlenverein ausgeschlossen werden. Der Antrag auf Ausschluss kann von jedem Mitglied und dem Vorstand des Thüringer Höhlenvereins unter Darlegung der Gründe schriftlich gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Beirat des Thüringer Höhlenvereins mit Zweidrittelmehrheit. Ausgetretene bzw. ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile des Vereinsvermögens bzw. auf Erstattung bereits geleisteter finanzieller Beiträge.

     

    6. Finanzen

    1. Alle Mitglieder haben einen finanziellen Jahresbeitrag zu leisten. Die Höhe des Jahresbeitrages wird in einer durch den Beirat des Thüringer Höhlenvereins zu beschließenden Beitragsordnung geregelt. Zusätzliche Einnahmen, z. B. Spenden, Werbeverträge usw. sind zulässig.

    2. Die Einnahmen des Thüringer Höhlenvereins werden grundsätzlich für die Organisation und die Vereinstätigkeit verwendet. Aktivitäten des Thüringer Höhlenvereins sollen sich hauptsächlich selbst finanzieren.

    3. Für die korrekte Verwendung der finanziellen Mittel des Thüringer Höhlenvereins ist der Vorstand verantwortlich. Dieser legt jährlich einen Finanzbericht vor.

     

    7. Organe

    Die Organe des Thüringer Höhlenvereins sind
    1. der Beirat
    2. der Vorstand

     

    8. Beirat

    1. Der Beirat ist die Delegiertenversammlung des Thüringer Höhlenvereins. Dem Beirat als oberstes Organ des Thüringer Höhlenvereins obliegt die Gesamtplanung und die Bestimmung der Richtlinien der Arbeit sowie die Entscheidung über alle wichtigen Sachfragen. Insbesondere kommen ihm zu:
      • Entgegennahme der Berichte des Vorstandes;
      • Abnahme des jährlichen Finanzberichtes und Entlastung des Vorstandes;
      • Wahl des Vorstandes;
      • Festlegung der Beitragsordnung
      • Satzungsänderungen (nur mit Zweidrittelmehrheit);
      • Entscheidung über Anträge.

    2. Die Mitglieder des Thüringer Höhlenvereins bestimmen jeweils zwei Vertreter für den Beirat des Thüringer Höhlenvereins, Mitglieder mit Sonderstatus entsprechend den Vereinbarungen. Die Bestimmung der Beiratsmitglieder erfolgt in Eigenverantwortung der Mitglieder des Thüringer Höhlenvereins. Veränderungen sind dem Beirat schriftlich mitzuteilen.

      Arbeitsgruppen des Thüringer Höhlenverein e.V. können auf Beschluß der Beiratssitzung ebenfalls Vertreter für den Beirat benennen. Diese erhalten die gleichen Rechte und Pflichten wie Beiratsmitglieder aus den Mitgliedsgruppen. Die Bennennung dieser Beiratsmitglieder erfolgt durch Mehrheitsbeschluß der Arbeitsgruppenmitglieder.

    3. Die Entscheidungen des Beirats werden in Beiratsversammlungen oder schriftlich getroffen.

    4. Beiratsversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Der Vorstand lädt die Beiratsmitglieder 6 Wochen im Voraus ein und ist für die Organisation der Beiratsversammlung verantwortlich. Die Einladung kann brieflich und/oder per email erfolgen.
      Entscheidungen werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder getroffen.

    5. Auf Verlangen von mindestens 25% der Beiratsmitglieder muss der Vorstand innerhalb von 6 Wochen eine außerordentliche Beiratsversammlung einberufen, die die Antragsteller organisieren. Für außerordentliche Beiratsversammlungen gelten die Festlegungen der Absätze 4 und 5 entsprechend.

    6. Zur Klärung von Sachfragen kann der Vorstand des Thüringer Höhlenvereins eine schriftliche Befragung der Beiratsmitglieder durchführen. Die getroffene Entscheidung ist gültig, wenn Zweidrittel der Beiratsmitglieder fristgemäß geantwortet haben. Entscheidungen werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit getroffen.

    7. Die Beschlüsse des Beirates werden im Protokoll festgehalten. Der zu Beginn der Beiratssitzung zu bestimmende Protokollführer und der Versammlungsleiter unterzeichnen dieses.

     

    9. Vorstand

    1. Der Vorstand ist zuständig für:
      • Geschäftsführung und Vertretung des Thüringer Höhlenvereins;
      • Verwaltung des Vereinsvermögen;
      • Organisation der Arbeit des Beirats;
      • Information der Vereinsmitglieder;

      Der Vorstand besteht aus dem Geschäftsführer und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern, von denen einer die Funktion des Kassierers ausübt. Die Vorstandsmitglieder vertreten den Thüringer Höhlenvereins e. V. im Rechtsverkehr. Sie sind einzelvertretungsberechtigt.

    2. Der Vorstand wird durch den Beirat auf 2 Jahre gewählt und ist diesem rechenschaftspflichtig. Vorstandsmitglieder müssen nicht dem Beirat angehören. Der Vorstand kann durch den Beirat mit Zweidrittelmehrheit vorzeitig abgewählt werden, eine sofortige Neuwahl ist durchzuführen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die durch den Beirat zu bestätigen ist.

     

    10. Geschäftsstelle und Kassierer

    Die Geschäftsstelle wird vom Geschäftsführer geleitet und befindet sich am Wohnort des Geschäftsführers. Die Kassen- und Rechnungsgeschäfte besorgt der Kassierer.

     

    11. Geschäftsjahr

    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

     

    12. Auflösung

    Die Auflösung des Vereins kann bei einer Beiratsversammlung erfolgen, wenn die Beratung dieses Punktes auf der Tagesordnung angekündigt wurde und wenn sich die Anwesenden mit Dreiviertelmehrheit für eine Auflösung entscheiden.

    Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach der Zustimmung des Finanzamtes ausgeführt werden. Eine Regelung ist im Auflösungsbeschluss zu fixieren.

     

    Diese Satzung wurde auf der Beiratsversammlung des Thüringer Höhlenvereins e. V. am 03. November 2001 beschlossen.

     

    Hier finden Sie die Satzung als Download im pdf-Format. Sie benötigen zum Öffnen des Dokumentes den Acrobat-Reader, den Sie unter www.adobe.de/products/acrobat/readstep.html kostenlos aus dem Internet herunterladen können.

     

     

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